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   BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05   

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https://dejure.org/2006,1511
BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05 (https://dejure.org/2006,1511)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05 (https://dejure.org/2006,1511)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 (https://dejure.org/2006,1511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung eines Rechtsanwalts)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Verfahren mit dem Ziel einer Erhöhung des Sozialhilfesatzes nach § 30 Abs. 5 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII); Bestehen eines Anspruches auf Gewährung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 [356 f.] m. w. N.).

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 [117 f.]; - 81, 347 [357]; stRspr).

    Diese Maßstäbe haben die Sozialgerichte im vorliegenden Fall verkannt (vgl. BVerfGE 81, 347 [358] m. w. N.).

    Sie haben die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2005 - L 9 B 259/05

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung; Gutachtliche

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Cnotka & Selck, Jütlandring 2, 24109 Kiel - gegen a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. November 2005 - L 9 B 259/05 SO PKH -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 15. August 2005 - S 17 SO 232/05 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier am 20. Juni 2006 einstimmig beschlossen:.

    Die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. November 2005 - L 9 B 259/05 SO PKH - und des Sozialgerichts Schleswig vom 15. August 2005 - S 17 SO 232/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
    b) Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts beurteilt sich im Einzelfall insbesondere nach Umfang und Schwierigkeit der Sache (vgl. BVerfGE 63, 380 [394]).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 [117 f.]; - 81, 347 [357]; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn ausschließlich oder schwerpunktmäßig tatsächliche Fragen im Streit sind, die möglicherweise durch eine Beweiserhebung im Wege der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens geklärt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 -, NZS 2002, S. 420).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Wenn dann - wie vorliegend - nach dem Ergebnis der im Einzelfall durchgeführten Amtsermittlung eine Abweichung von den Empfehlungen nicht festzustellen ist (vgl zu diesem Gesichtspunkt auch BVerfG vom 20.6.2006 - 1 BvR 2673/05 - juris RdNr 19) , ist eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich.
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Jedoch hat das BVerfG eine Abweichung von den Mehrbedarfsempfehlungen 1997 zu Lasten der Rechtsuchenden als begründungspflichtig angesehen und überdies ausgeführt, dass der auch von der Beklagten verwendete Begutachtungsleitfaden 2002 hierfür nicht ausreichend sei (BVerfG Beschluss vom 20.6.2006 - 1 BvR 2673/05 - RdNr 8 f; zur Kritik am Begutachtungsleitfaden s auch OVG Niedersachen Beschluss vom 13.10.2003 - 12 LA 385/03 = NDV-RD 2003, 130 m Anm Höft-Dzemski).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung -

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ein Abweichen von dem Empfehlungen jedenfalls begründungsbedürftig und setzt entsprechende Fachkompetenz voraus (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006, 1 BvR 2673/05, Juris Rdnr. 19).
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